Praxisunterricht Kolleg

Grundlegende Informationen

Praxisunterricht Kolleg

Der Unterrichtsgegenstand „Kindergartenpraxis“ stellt mit je 5 Wochenstunden pro Semester eines der Kernstücke der Ausbildung zur Krippen- und Kindergartenpädagogin / zum Krippen- und Kindergartenpädagogen dar. Diese 5 Wochenstunden können als Tages- oder Blockpraxis absolviert werden, sie werden durch sowie 2 Wochen Ferialpraxis ergänzt.

Ziele des Praxisunterrichts 

  • Umsetzung der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen aufgebauten Kompetenzen in der Kinderkrippe und im Kindergarten
  • Erlangen jener Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen des Kollegs für Elementarpädagogik entspricht
  • Umsetzung der im Kolleg erworbenen Kompetenzen in die Berufsrealität
  • Umfassender Einblick in die Organisation elementarpädagogischer Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhaus, alterserweiterte Gruppe)
  • Wissen über Pflichten und Rechte der im sozialpädagogischen Berufsfeld Tätigen und dahingehende Prüfung der unmittelbaren beruflichen Situation in der Praxis
  • Korrektes und selbstsicheres Verhalten gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten
  • Entwickeln einer positiven Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen
  • Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge
  • Besondere Gewichtung auf die Vorbereitung und auf die Reflexion der Praxis
    (vgl. Lehrplan für Praxis der Elementarpädagogik, Juli 2015)

Dies führt zu folgender Ausrichtung der Praxisorganisation:

  • Die Praxis umfasst Unterricht im Kolleg und dislozierten Unterricht (Tages- und Blockpraktika) in ausgewählten elementarpädagogischen Einrichtungen.
  • Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden.
  • Eine Praxiswoche ist ganz speziell der Begleitung des 1 bis 3 jährigen Kindes gewidmet.
  • 2 Wochen sind unbegleitet ab dem 2. Semester bis zu Beginn des letzten Semesters zu absolvieren.
  • In mindestens einem Semester ist die Praxis so zu planen, dass eine Eingewöhnungsphase erlebt werden kann.
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