Corona-Informationen

Corona aktuell

Aktuelle Informationen zu den Corona-Maßnahmen

Hygienekonzept

9.9.2022

CORONA-bedingte Maßnahmen, die zu berücksichtigen sind:

Schülerinnen und Schüler sollen nach Möglichkeit einen gültigen aktuellen PCR-Test am Montag in die Schule mitzubringen. Das ist keine Verpflichtung, würde aber einen risikofreien Start ermöglichen.

Am Montag, Dienstag und Mittwoch stehen jedem Schüler/jeder Schülerin Antigentests zur Verfügung, die von der Schule zur Verfügung gestellt werden und die FREIWILLIG gemacht werden können.

Für die zweite Schulwoche erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die das möchten, 3 Antigen-Schnelltests für die Verwendung zu Hause.

Ab der 2. Schulwoche werden nur noch im Anlassfall Antigen-Tests durchgeführt.

Die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen, wie regelmäßige Händedesinfektion, Lüften in den Räumen, usw. werden weiterhin notwendig sein.

Die geplante Strategie des BMBWF zur Bewältigung der Pandemie ist unter dem Link https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/sichereschule.html.html umfassend nachzulesen.

25.4.2022

Die Bildungsdirektion hat die Änderungen der Novelle in einem Erlass ( Geschäftszahl: IVMi1/674-2022, Versendedatum 22.04., 13:10 Uhr) zusammengefasst.

Die wesentlichen Inhalte sind:

  • Antigentests bzw. auf Antigentests beruhende Nachweise gelten einheitlich nur mehr für 24 Stunden; die Sonderbestimmung für Schüler/innen wurde gestrichen. Nachdem derzeit grundsätzlich kein durchgehender Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefährdung vorgelegt werden muss, ist diese Bestimmung derzeit nur für die Sicherheitsphase und die Prüfungstage der Reife- und Diplomprüfung relevant.
  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer der „Booster“-Impfung (Zweit- oder Drittimpfung, je nachdem ob eine Infektion vorangegangen ist oder nicht) auf 365 Tage. Diese Regelung hat momentan nur Auswirkungen für Lehrpersonen, da nur bei diesen der Impfstatus eine Rolle spielt.
  • Sämtliche Maskentragepflichten im Schul- und Internatsgebäude für alle Personen sind ersatzlos gestrichen.
  • Nicht geimpftes bzw. genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal hat einmal pro Woche der Anwesenheit einen PCR-Test vorzulegen; die Teilnahme am schulischen PCR-Test ist möglich.

Diese Regelungen gelten ab Montag, 25.04.2022.

19.4.2022

Die Bestimmungen über den „Ninjapass“ entfallen, dieser ist nach Ostern Geschichte. Damit ist auch von Schüler/innen und Lehrpersonen nicht mehr durchgehend ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr zu erbringen.

Außerhalb der Unterrichtsräume ist weiterhin FFP2-Maske zu tragen.

  • Für Schülerinnen und Schüler ist nur mehr ein PCR-Test pro Woche verpflichtend, und zwar unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus (Ausnahme: 60 Tage nach positiver Testung).

Die nächsten Testtage für die in der Schule durchgeführten PCR-Tests sind der 19.4. und 27.4..

Am Dienstag, 19.04. wird zusätzlich auch ein Antigentest für alle Klassen durchgeführt.

Wer nicht am Schultest teilnimmt, hat eine externe PCR-Testung nachzuweisen (am selben Tag, an dem das PCR-Schultestergebnis kommt).

Zusätzliche Antigentests können weiterhin nach Bedarf durchgeführt werden – das heißt insbesondere dann, wenn es Infektionsfälle in einer Klasse oder Häufungen an einer Schule gibt.

Die Schüler*innen sollen einen Antigentest am Ostermontag zuhause durchführen.

Sollte das Infektionsgeschehen am Schulstandort zunehmen, kann die Schulleitung bei entsprechender Risikolage mit Zustimmung der Bildungsdirektion für eine Woche das generelle Tragen von Masken jederzeit für einzelnen Klassen oder die Schule anordnen.

  • Regelungen für Lehrpersonen: Wer geimpft oder genesen ist, unterliegt keiner Testverpflichtung mehr (freiwillige Teilnahme an der Schultestung ist bis auf Weiteres zulässig). Außerhalb der Unterrichtsräume ist weiterhin (FFP2-)Maske zu tragen. Lehrpersonen ohne gültigen Impf- oder Genesungsnachweis müssen wie die Schüler/innen wöchentlich einen PCR-Test erbringen. Für diese Gruppe gilt in allen Schulräumen die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.

29.3.2022

Mit dem Schreiben, Geschäftszahl: IVMi1/665-2022, gibt die Bildungsdirektion die neuen Regelungen, was den Umgang mit Personen, die im Rahmen einer Verkehrsbeschränkung in der Schule sind, wie folgt bekannt:

 

Diese Regelungen gelten sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrpersonen.

Neue Regelungen gelten für Bescheide, die frühestens am 25. März ausgestellt wurden. Die KV lassen sich bitte immer den Absonderungsbescheid vorlegen, um feststellen zu können, welche Einschränkungen für die betroffene Person zu welchen Zeitpunkten gelten.

· Die Absonderung endet nach zehn Tagen automatisch, ein Freitesten ist derzeit nicht möglich.

· Nach fünf Tagen der Absonderung ist (im Fall von Symptomfreiheit in den vorangegangenen 48 Stunden) eine Umwandlung in eine „mildere“ Verkehrsbeschränkung möglich – durch Anruf bei einer Hotline des Landes bzw. E-Mail. Diese Verkehrsbeschränkung ersetzt dann die Quarantäne bis zum im Bescheid festgelegten Ende.

· Verkehrsbeschränkte Personen dürfen die Schule besuchen und auch öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Unterrichtserteilung ist erlaubt.

· Verkehrsbeschränkte Personen müssen als besondere Auflage eine sehr strenge Maskenpflicht einhalten. Es ist im Schulgebäude zu jeder Zeit und durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen; bzw. bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ein einfacher Mund-Nasenschutz. Diese Regelung weicht von der COVID-19-Schulverordnung ab und zieht dieser vor. Maskenbefreiungen sind in diesem Fall nicht anzuerkennen.

· Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen der Maske ergibt in Zusammenschau mit der Auflage der Fernhaltung von bestimmten Bereichen (u.a. der Gastronomie,
Großveranstaltungen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, etc.), dass eine Teilnahme am Sportunterricht, Schulveranstaltungen und am Mittagessen in der Schule grundsätzlich nicht möglich ist. Eine verkehrsbeschränkte Person darf sich zu keiner Zeit ohne Maske mit anderen Personen ohne Maske in einem geschlossenen Raum aufhalten. Das gilt auch für Maskenpausen und das Einnehmen der Jause. Wo individuelle Lösungen unter Einhaltung dieser Prämisse möglich sind, dürfen diese umgesetzt werden (z.B. Maskenpause im Schulhof, Teilnahme an einem Wandertag, Jause auf einer Terrasse).

27.02.2022, 13:00 Uhr

Schulbetrieb ab dem 28. Februar 2022

Ab 28. Februar 2022 gilt in weiten Teilen wieder ein regulärer Schulbetrieb.

Mund-Nasen-Schutz

  • Schüler/innen tragen außerhalb der Klassen- und Gruppenräume  FFP2-Maske (ab der 9. Schulstufe).
  • Ab 05.03.2022 entfällt für geimpftes und genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal sowie externe Personen die FFP2-Masken-Pflicht in Klassen- und Gruppenräumen sowie in Lehrer/innen-/Konferenzzimmern. In den allgemein zugänglichen Bereichen des Schulgebäudes (z.B. Gängen) gilt weiterhin FFP2-Masken-Pflicht.
  • Im Bereich von Kantinen und Schulbuffets kann bei der Essenseinnahme der MNS/die FFP2-Maske abgenommen werden.

Testungen

  • Das bestehende Testregime bleibt für Schüler/innen bis auf Weiteres aufrecht (zwei PCR-Tests pro Woche, wenn in der Schule verfügbar). Wenn ein PCR-Test nicht verfügbar ist, muss dieser Test durch einen Antigen-Schnelltest ersetzt werden. Testtage bei uns bis auf Weiteres: Montag Antigen, Dienstag und Donnerstag PCR
  • Für Personen, die in den letzten 60 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, sind die Regelungen über die Teilnahme an Testungen nicht anzuwenden, damit es nicht zu falsch positiven Ergebnissen kommt.

Schülerinnen und Schüler, die das Tragen von MNS bzw. FFP2-Maske bzw. die vorgeschriebenen Testungen verweigern, sind von der Schulleitung nach einem aufklärenden Gespräch (bei minderjährigen Schüler/inne/n mit den Erziehungsberechtigten) in den ortsungebundenen Unterricht zu schicken.

Anordnung von ortsungebundenem Unterricht (Distance Learning)

  • Die Regelungen für die automatische Umstellung von ganzen Klassen auf Distance Learning bei Vorliegen von bestätigten Verdachtsfällen laufen mit 27.02.2022 aus.

Fernbleiben vom Unterricht

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des regulären Schulbetriebs.

Für Schüler/innen, die bzw. deren Erziehungsberechtigte einer Risikogruppe angehören oder die sich im Zusammenhang mit COVID-19 stehenden Gründen nicht in der Lage sehen, am Präsenzunterricht teilzunehmen, kann auf Antrag die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht erteilt werden. (Wie im vorigen Sommersemester) Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens (NEU!). Die Schulleitung muss Atteste zurückweisen, die nicht die folgenden Informationen enthalten:

  • ausstellende/r Ärztin/Arzt,
  • Ort und Datum der Ausstellung,
  • die Person, auf welche sich das Attest bezieht,
  • die Begründung für die ärztliche Entscheidung.

Im Bedarfsfall kann die Schulleitung eine Landesschulärztin/einen Landesschularzt bzw. den Schularzt/die Schulärztin des Standortes zur Beratung beiziehen.

Für Schüler/innen, die von der Präsenzpflicht ausgenommen sind oder sich in Quarantäne befinden, gelten dieselben Regelungen wie im Krankheitsfall. Unterrichtsinhalte sind selbständig zu erarbeiten.

8.01.2021, 20:00 Uhr

Schulbetrieb ab 10.01.2022 – Omikron-Prävention

Die Sicherheitsphase wird bis zum 28. Feber 2022 beibehalten. Damit gelten alle Regeln, wie sie unten ( Info vom 21.11.21) angegeben sind weiterhin.

Das heißt:

Maskenpflicht für alle Personen, die sich in der Schule aufhalten – im gesamten Schulgebäude (auch in den Klassen- und Gruppenräumen)

  • Eine FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sowie für alle Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal.
  • KEINE Maskenpflicht im Freien aufgrund des kontrollierten Settings an Schulen (bestehendes Testmanagement und hohe Impfquote in Schulen)

Einheitliche Vorgangsweise bei Infektionsfällen in einer Klasse und Kontaktpersonenmanagement

  • Tritt ein Infektionsfall in einer Klasse auf, so werden die anderen Schülerinnen und Schüler an den folgenden fünf Schultagen täglich mit einem Antigen-Schnelltest getestet.
  • Treten binnen drei Tagen zwei oder mehr Infektionsfälle in einer Klasse auf, so wird für die gesamte Klasse Distance-Learning angeordnet.
  • Wer FFP-2 Maske trägt oder „geboostert“ ist, ist keine Kontaktperson mehr und wird nicht abgesondert. Bei Kindern, die noch keine Booster-Impfung erhalten können, gilt auch der 2. Stich.
  • Positiv getestete Personen können sich nach 5 Tagen mittels PCR-Test „freitesten“.

Was ist neu/anders?

  • Am Montag und Dienstag der ersten Schulwoche wird in der ersten Stunde Antigen getestet.
  • Am Mittwoch, 12.01. wird ein PCR-Test durchgeführt. Es gibt im neuen Jahr neue PCR-Tests, mit etwas geänderte Bedienung.
  • Die Ninja-Pässe sollen neu werden. Details dazu gibt es ab Montag.
  • Ab Montag, 17.01. wird 2x pro Woche (Dienstag und Donnerstag) PCR getestet. Versäumte PCR-Tests sind extern nachzubringen

 Die Regelungen zur Anwesenheit bleiben wie vor Weihnachten aufrecht.

Nach wie vor gilt aber Präsenzunterricht als die Regel. Ich würde mich nach wie vor freuen, wenn ich alle Schülerinnen und Schüler in Präsenz in der Schule treffen könnte. Dies gilt insbesondere für die Abschlussklassen!

03.10.2021

Die dreiwöchige Sicherheitsphase in den Schulen im Westen und Süden Österreichs (Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg) wurde mit voriger Woche beendet.

Die Corona-Kommission nimmt nun wieder regelmäßig eine Risikoeinstufung für die Schulen pro Bundesland vor, die dann jeweils in der darauffolgenden Woche gilt.

Bis auf Weiteres wurde die Risikostufe 2 – geltend ab Montag, 4.10. – festgelegt.

Zusätzlich zu den Bestimmungen, die unabhängig von der Risikostufe sind, gilt daher ab 4. Oktober 2021 Folgendes:

Testungen:

Alle Schüler/innen, die nicht geimpft oder genesen sind und somit keinen Nachweis gemäß § 4 Z 2, Z 3 oder Z 5 C-SchVO 2021/22 erbringen, werden verpflichtend dreimal wöchentlich getestet (zweimal mittels anterio-nasalem Antigen-Schnelltest, einmal mittels PCR-Test, wenn keine hinreichend begründbaren Hindernisse entgegenstehen). Um zu ermitteln für wen die Testpflicht gilt (und für wen nicht) dürfen die Schüler/innen nach ihrem Impfstatus gefragt werden. Ein Impfnachweis kann und soll durch einen goldenen Sticker im Ninjapass dokumentiert werden. Wer keine Auskunft erteilen möchte, ist bis zur Vorlage eine entsprechenden Nachweises testpflichtig.

Die Testtage sind weiterhin Montag (Antigen und PCR) und Donnerstag (Antigen). Externe Zertifikate von befugten Stellen werden anerkannt. Die freiwillige Teilnahme geimpfter/genesener Schüler/innen an den Testungen ist möglich (ausgenommen genesene Personen, die bis zum 90. Tag nach der Genesung eher keinen PCR-Test machen sollten – Gefahr eines positiven Ergebnisses trotz mangelnder Infektiosität).

Die freiwillige Testung wird seitens der Schule empfohlen!

Mund-Nasen-Schutz (MNS):

Schüler/innen sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal müssen wie in der Sicherheitsphase im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume einen MNS tragen.

04. August 2021: 4-Punkte Plan der Regierung für den Schulstart 2021/22:

Die Corona-Situation bleibt – insbesondere mit einem Blick auf die sich auch in Österreich ausbreitende Delta-Variante – volatil. Das Bildungsministerium hat einen 4-Punkte-Plan für einen sicheren Schulstart im Herbst erarbeitet, mit dem durch verschiedene Maßnahmen flexibel und regional auf unterschiedliche Situationen reagiert werden kann.

Die vier zentralen Maßnahmen für einen sicheren Schulstart im Herbst sind:

1.     Frühwarnsystem für Schulen und elementarpädagogische Einrichtungen

2.     Regelmäßige PCR- und Antigen-Tests an allen Schulen

3.     Impfangebot an der Schule durch Impfbusse

4.     Effiziente Raumluftreiniger im Schulbereich – dort wo Luftaustausch über Fenster nicht möglich ist

 

Der 4-Punkte-Plan auf einen Blick:

 

Frühwarnsystem für Schulen und elementarpädagogische Einrichtungen

·        In Kooperation mit der TU Wien und der Uni Innsbruck werden regelmäßig Abwasseranalysen bei 116 Kläranlagen in ganz Österreich durchgeführt. Damit sind rund 75 % der Schüler/innen und 3.062 Schulstandorte erfasst.

·        Die Abwasseranalyse kann das Virus schon rund sieben Tage vor dem ersten Erkennen der Infektionen nachweisen. Bei erhöhter Risikolage werden die Schulen und die elementarpädagogischen Einrichtungen der Gemeinde oder Region frühzeitig gewarnt und können regional reagieren (Tests, Masken), bevor sich die Infektionen ausbreiten.

 

Regelmäßige Testungen bei Schüler/innen: Kombination von Antigen- und PCR-Tests

·        Die Testpflicht für einen Schulbesuch bleibt auch im Herbst erhalten.

·        Die Tests finden dreimal die Woche statt.

·        Das Angebot eines Antigen-Tests wird erweitert um das Angebot von PCR-Tests = ALLES SPÜLT.

·        Für geimpfte Schüler/innen entfällt – auf Basis eines gültigen Nachweises – die Testpflicht. Eine freiwillige Teilnahme ist aber möglich.

·        Corona-Testpass: negative Testergebnisse sowie eine erfolgte Impfung werden wie im vergangenen Schuljahr im Corona-Testpass mit einem Ninja-Sticker vermerkt; dieser gilt für Schüler/innen ab sechs Jahren bei externen Stellen als gültiger Nachweis einer Testung/Impfung (ab 12 Jahren).

Impfangebot an der Schule durch Impfbusse

·        Schüler/innen ab 12 Jahren haben die Möglichkeit, sich impfen zu lassen

·        Um die Impfung niederschwellig anzubieten, werden Impfbusse – bereits während der Sommerschule –  Schulstandorte anfahren.

Effiziente Raumluftreiniger im Schulbereich – dort wo Luftaustausch über Fenster nicht möglich ist

·        Das BMBWF wird kommenden Herbst mit einem 10 Millionen Euro dotierten Unterstützungspaket Schulerhalter im Bedarfsfall bei der Anschaffung von Luftreinigungsgeräten unterstützen.

·        Grundsätzlich geben Expert/innen dem regelmäßigen Lüften von Klassenzimmern übereinstimmend den Vorrang. Können die Fenster allerdings nicht geöffnet oder nur gekippt werden, sind Luftreinigungsgeräte eine sinnvolle Investition, um die Infektionsübertragung durch Aerosole zu minimieren.

·        Die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten ersetzt nicht die übrigen Präventionsmaßnahmen zur Pandemiebekämpfung (Testen, Abstand wahren, Hygiene, Maske Tragen FFP2,…)

Details zum 4-Punkte-Plan finden Sie unter: www.sichereschule.at

Verordnung 15.11.Begleitschreiben
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