Zulassung SBP

Zulassungsvoraussetzungen für die Studienberechtigungsprüfung (SBP)

Die Zulassung zur SBP erfolgt durch die Direktion, sofern Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Mindestalter: 22 Jahre (Ausnahme: 20 Jahre, wenn Sie eine Lehrabschlussprüfung oder berufsbildende mittlere Schule absolviert haben und (allenfalls durch Absolvierung eines weiteren Bildungsganges) eine insgesamt vierjährige Ausbildungsdauer nachweisen können).
  • Nachweis der eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehenden beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für die angestrebte Schulart: Das könnte eine einschlägige pädagogische Berufsausbildung (z.B. auch abgebrochene Kindergärtnerinnenausbildung) oder eine außerberufliche pädagogische Vorerfahrung sein (Tagesmütter, Leitung einer Jungschargruppe, Tätigkeit in Jugend- oder Kinderarbeit etc.).

Die Entscheidung, ob Sie aufgrund Ihrer Vorbildung zu SBP zugelassen werden können, liegt bei der Direktion.

I. Pflichtfächer der Studienberechtigungsprüfung nach schulischen Ausbildungen:

  • Schulische Ausbildung *)
    • Bildungsanstalt für Elementarpädagogik – Kolleg
  • Pflichtfach
    • Deutsch
    • Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)
    • Biologie und Umweltkunde
    • Geschichte
    • Wahlfach Pädagogik

II. Prüfungsanforderungen und -methoden der Externistenprüfung über die Studienberechtigungsprüfung:

1. Mit dem Aufsatz über ein allgemeines Thema gemäß § 1 Abs. 5a Z 1 hat der Kandidat nachzuweisen, daß er sich zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich zu äußern vermag. Es sind drei Themen zur Wahl zu stellen; dem Kandidaten ist jedenfalls Gelegenheit zu geben, seine Vertrautheit mit den Grundzügen der Geschichte der Republik Österreich, mit den gegenwärtigen Strukturen Österreichs und seiner Stellung in der Welt nachzuweisen. Die Arbeitszeit für jedes Thema beträgt vier Stunden.

2. Für die einzelnen Pflichtfächer gemäß § 1 Abs. 5a Z 2 bestehen folgende Prüfungsanforderungen und -methoden:

a)Geschichte – mündliche Prüfung: Grundzüge der allgemeinen Geschichte; wesentliche historische Fakten und Entwicklungen der europäischen Geschichte mit Schwerpunkt auf Österreich unter Berücksichtigung kultur-, wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Aspekte.

b)Lebende Fremdsprache 1 – schriftliche Prüfung: Für die Arbeit mit einfachen fachlichen Texten unter Heranziehung des Wörterbuches erforderliche Kenntnis der Formenlehre und Syntax sowie grundlegender Wortschatz.

l)Biologie und Umweltkunde – mündliche Prüfung: Überblickartige Kenntnis des Pflanzen- und Tierreiches mit Schwerpunkt auf den wichtigen systematischen Großeinheiten; Entwicklung der Lebewesen im Lauf der Erdgeschichte und Stammesgeschichte des Menschen; Bau und Funktion des menschlichen Körpers; Ernährung, Fortpflanzung und Vererbung bei Mensch und Tier; menschliches und tierisches Verhalten; Grundlagen des Lebens; Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere als Ökosystem und Lebenswelt des Menschen.

3. Prüfungsanforderungen und -methoden in einem Wahlfach gemäß § 1 Abs. 5a Z 3sind vom Prüfer nach Anhörung des Kandidaten zu bestimmen. Der Prüfer hat hiebei auf den studienvorbereitenden Charakter der Studienberechtigungsprüfung Bedacht zu nehmen. Als Prüfungsmethoden sind die schriftliche, die mündliche, die praktische Methode oder eine Kombination von zwei der genannten Methoden zulässig.

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